Corona: Neue Richtlinien

Informationen zur COVID-19-Basismaßnahmenverordnung (https://bit.ly/3izizdg):
Für Zusammenkünfte gilt ab sofort:
· FFP2-Maskenpflicht bei Zusammenkünften ab 101 Personen (indoor) mit zugewiesenen Sitzplätzen.
· Gibt es keine zugewiesenen Sitzplätze, kann der Veranstalter die Maskenpflicht "abwählen", indem vor Einlass bei allen Teilnehmenden ein 3G-Nachweis überprüft wird (vgl. Nachtgastronomie).
· Beim Essen und Trinken am eigenen Platz kann die FFP2-Maske abgenommen werden.
· Für geschlossene Gruppen gilt keine FFP2-Maskenpflicht! Dies gilt auch für die außerschulische Kinder- und Jugendarbeit.
Für den Ort der beruflichen Tätigkeit gilt ab sofort:
· FFP2-Maskenpflicht in geschlossenen Räumen (Büros, Gänge, Teeküchen, WC-Anlagen, …), wenn physischer Kontakt nicht ausgeschlossen werden kann und keine sonstigen geeigneten Maßnahmen (z. B. Trennscheiben) vorhanden sind.
Empfohlen wird zudem:
· Homeoffice bzw. Telearbeit überall dort, wo es möglich ist.
· Besprechungen sollen vorwiegend online oder in hybrider Form abgehalten werden.
· Regelmäßige Testung mit Antigen-Selbsttests oder PCR-Tests.
· Homeoffice für Kontaktpersonen von COVID-19-Fällen (5 Tage).
COVID-19-Fälle sind direkt der/dem jeweiligen Vorgesetzten und der Personalabteilung (inkl. Zusendung des Absonderungsbescheides) zu melden. Die Meldung an den Krisenstab entfällt.
Alle allgemeinen Fragen zu den aktuell gültigen (An)Weisungen des Ordinarius für Gottesdienste bzw. die staatliche Verordnung können Sie am diözesanen COVID-19-Infotelefon (0316/8041-863, Mo-Fr 8-14 Uhr) einbringen.
Die Fragen werden dort zentral erfasst und binnen 24 Stunden von der zuständigen Stelle beantwortet.
Mit freundlichen Grüßen,
Edith Prieler
Vizekanzlerin