Seitenbereiche:
  • zum Inhalt [Alt+0]
  • zum Hauptmenü [Alt+1]

  • kalogoinvertiertbgfertig.png
  • Über uns
    • Vorstand
    • Büro-Team
    • Chronik
  • ZeitZeichen
  • Spirituelles
  • Int. Solidaritätsfonds
  • Mitglied werden
  • Kontakt
  • E-Mail
  • facebook
  • A: Schriftgröße: normal
  • A: Schriftgröße: groß
  • A: Schriftgröße: sehr groß
  • A: Standardfarben
  • A: Gelb auf Schwarz
  • A: Schwarz auf Gelb
  • A: Weiss auf Blau
  • A: Blau auf Weiss
  • A: Schriftgröße: normal
  • A: Schriftgröße: groß
  • A: Schriftgröße: sehr groß
  • A: Standardfarben
  • A: Gelb auf Schwarz
  • A: Schwarz auf Gelb
  • A: Weiss auf Blau
  • A: Blau auf Weiss
  • E-Mail
  • facebook
Hauptmenü ein-/ausblenden
Hauptmenü:
  • kalogoinvertiertbgfertig.png
  • Über uns
    • Vorstand
    • Büro-Team
    • Chronik
  • ZeitZeichen
  • Spirituelles
  • Int. Solidaritätsfonds
  • Mitglied werden
  • Kontakt

Inhalt:

Tag der Inklusion

Die KAB Österreich fordert einen inklusiven Arbeitsmarkt und schließt sich der Forderung „Gehalt statt Taschengeld“ vollinhaltlich an.

pixabay

(Wien,Graz 3.5.2021) Österreich hat 2008 die UN-Konvention für Menschen mit Behinderung ratifiziert und sich damit verpflichtet alle diskriminierenden und aussondernden Maßnahmen für Menschen mit Behinderung abzubauen und unter anderem gemäß Art.27 das Recht auf Arbeit umzusetzen.

Im Bereich der Arbeitswelt ist es noch ein langer Weg zu einem wirklich inklusiven Arbeitsmarkt – die jeweiligen Regierungen waren hier bei der Umsetzung mehr als säumig.
Die KAB Ö unterstützt daher die Forderungen zahlreicher Initiativen, Vereine und Selbstvertretungsgruppen von Menschen mit Behinderungen nach Umsetzung eines inklusiven Arbeitsmarktes.

So arbeiten derzeit rund 23.000 Menschen mit Behinderungen in Werkstätten. Diese Tätigkeiten werden allerdings nicht als Erwerbsarbeit gewertet, obwohl die Beschäftigten an Geräten arbeiten, Produkte herstellen oder Dienstleistungen zur Verfügung stellen, zum Teil in ausgelagerten Gruppen bei Firmen.

Für diese produktiven und sinnstiftenden Tätigkeiten gibt es am Monatsende keinen Lohn bzw. kein Gehalt, sondern lediglich ein Taschengeld. Dass sich erwachsene Menschen diskriminiert und nicht ernst genommen fühlen, ist selbstredend. In weiterer Folge haben sie auch keinen Anspruch auf eine eigene Sozial- und Pensionsversicherung oder einen Kollektivvertrag. Somit bleiben sie lebenslänglich abhängig von ihren Eltern.

Weiters fordert die KABÖ die generelle Schaffung eines inklusiven und durchlässigen Arbeitsmarktes mit einem Rechtsanspruch auf bestimmte Unterstützungsleistungen , die für eine berufliche und gesellschaftliche Teilhabe benötigt werden.

Dazu Anna Wall Strasser, Bundesvorsitzende der KABÖ und Martin Hochegger, Vorsitzender der KAB Steiermark unisono: „Durch die Ratifizierung der UN-Behindertenrechtskonvention hat sich Österreich als Vertragsstaat verpflichtet, das Recht auf Arbeit umzusetzen und Möglichkeiten zu schaffen den Lebensunterhalt durch Arbeit verdienen zu können. Dies muss zentraler Bestandteil des neuen Nationalen Aktionsplanes (NAP) für Menschen mit Behinderung werden.“

zurück

nach oben springen
Diözese Graz-Seckau

Katholische ArbeitnehmerInnenbewegung Steiermark
Bischofplatz 4, 8010 Graz 
Telefon: 0316 8041-395
kab@graz-seckau.at

Links:
KAB Österreich
Katholische Aktion Steiermark

  • Impressum
  • Datenschutz
  Anmelden
nach oben springen

Wir verwenden Cookies, um externe Inhalte einzubinden und Zugriffe zu analysieren. Unter "Details" können Sie die Freigabe Ihrer Daten steuern.

Details...