Neues vom Stillstand
Diese Personen sind körperlich und sehr oft auch psychisch schwer erkrankt, und benötigen zum Teil eine sehr aufwändige Betreuung.
Arbeitsrechtlich geregelt sind diese Tätigkeiten durch eine Art „Scheinselbstständigkeit“. Wobei sie ausschließlich als selbstständige Unternehmer:innen arbeiten, deren Klienten und Klientinnen von Agenturen vermittelt werden.
Vermittelt werden sie von rund 900 Agenturen, die sich durch ganz unterschiedliche Behandlungs- und Vertragspraxen „auszeichnen“. Die Betreuer:innen sind von der Agentur persönlich und wirtschaftlich abhängig, kontrollunterworfen und verfügen über keine eigenen Betriebsmittel. Bezeichnend ist auch, dass sie in der Wirtschaftskammer beinahe ausschließlich von Agenturbetreiber:innen vertreten werden.
Qualitätssicherungszertifizierung kommt nicht vom Fleck.
Die Vermittlungsagenturen haben nicht den besten Ruf. Um das Image zu verbessern, gibt es nunmehr ein Qualitätszertifikat für Agenturen – kurz ÖQZ-24. Das Zertifikat wird von einem privaten Verein ausgestellt und von der Wirtschaftskammer unterstützt. Zustimmung und Geld kommen vom Sozialministerium.
Die Kritik an der Grundkonstruktion ist jedoch so stark, dass es arge Zweifel am Fortbestand in dieser Form gibt. Wird doch das Verfahren von einem Verein durchgeführt dessen Funktionär:innen verwoben sind mit der Wirtschaftskammer und darüber hinaus selber große Vermittlungsagenturen führen. Selbstredend sind jene kaum vertreten, die die Hauptlast der Arbeit machen: Die 24 Stunden Personenbetreuer:innen.
Erhöhung des stattlichen Zuschusses um 90 € ist mehr als nur unbefriedigend
Nun hat Sozialminister Rauch zuletzt angekündigt den staatlichen Zuschuss für diese Betreuungsform „deutlich“ zu erhöhen. Mit Beginn des Jahres gibt es ab Pflegestufe 3 nunmehr monatlich 640 € statt bisher 550 €.
Damit wurde erstmals, seitdem die 24 Stunden Betreuung im Jahre 2008 legalisiert wurde, eine Erhöhung durchgeführt. Dies ist grundsätzlich löblich.
Diese Erhöhung würde die Familien finanziell entlasten und zu einem erhöhten Einkommen der Personenbetreuer:innen führen, so der Minister. Tatsächlich gleichen die 90 € mehr nicht einmal aus was die Teuerung vom Bonus abgeknabbert hat. Inflationsbereinigt sind die 550 € von vor 15 Jahren heute nur noch 350 € wert.
„Dies sei ein lächerlicher Betrag“, so argumentieren übereinstimmend die Vertreter:innen der 24 – Stunden Betreuer:innen, Agenturbetreiber:innen und die Wirtschaftskammer.
Eine Erhöhung, welche zu deutlichen Verbesserung führen würde, so wie sie unter anderem auch vom Agenturbetreiber Klaus Katzianka gefordert wird, müsste um die 1450 € liegen. Also um 900 € mehr.
„Eine solche Erhöhung sei finanziell nicht stemmbar“, so Minister Rauch im Radiointerview. Dies müsse zwischen Bund und Ländern geregelt werden und da seien die 90 € Erhöhung schon die Obergrenze der Zumutbarkeit.
Stellt sich abschließend die Frage:
Warum werden in der ganzen Debatte eigentlich die hohen Kosten bei einer Pflegeheimunterbringung nicht gegenübergestellt?
Martin Hochegger
Vorsitzender der KAB – Steiermark