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3. März „Internationaler Tag des freien Sonntags“ – Recht auf gemeinsame Ruhezeiten

Die Allianz für den freien Sonntag Österreich begrüßt die Initiative der Europäischen Kommission, gesetzgeberische Maßnahmen zu fairem Telearbeiten (früher Homeoffice) und einem Recht auf Ruhezeiten zu prüfen. Diese Maßnahmen bieten eine wichtige Gelegenheit, den wachsenden Herausforderungen der Digitalisierung und Telearbeit zu begegnen und gleichzeitig die Rechte der Arbeitnehmer:innen auf Gesundheit, Sicherheit und eine ausgewogene Balance zwischen Arbeit und Freizeit zu gewährleisten.

Allianz für freien Sonntag | KAB

Die Allianz für den freien Sonntag unterstützt nachdrücklich die Einführung eines allgemeinen Rechts auf Ruhezeiten, das die Mitgliedstaaten verpflichtet, einen gemeinsamen wöchentlichen Ruhetag für Arbeitnehmer:innen sicherzustellen.
Gemeinsame Ruhezeiten tragen erheblich zur körperlichen und geistigen Gesundheit der Arbeitnehmer:innen bei. Artikel 2 der Europäischen Sozialcharta und Artikel 31 der EU-Charta der Grundrechte legen fest,
dass Arbeitnehmer:innen Anspruch auf gerechte Arbeitsbedingungen, einschließlich eines wöchentlichen Ruhetages, haben. Ständige Erreichbarkeit und der Druck einer „Always-on“-Kultur führen jedoch zu erhöhtem Stress und Gesundheitsproblemen. Ein gemeinsamer Ruhetag stärkt den sozialen Zusammenhalt und er ermöglicht Familien und Gemeinschaften, Erholung und sich für kulturelle, religiöse, ehrenamtliche und Freizeitaktivitäten zu treffen.

Die Grenzen zwischen Arbeit und Privatleben werden, insbesondere an Wochenenden, immer mehr verwischt. Ein strukturierter Ansatz für Telearbeit muss Arbeitnehmer:innen vor übermäßigen Verfügbarkeitserwartungen schützen. Daher muss sichergestellt werden, dass Ruhezeiten an Wochenenden, insbesondere sonntags, gewährleistet werden.

Die Allianz für den freien Sonntag Österreich – die Mitglied der Europäischen Sonntagsallianz ist – fordert die Europäische Kommission auf, einen gemeinsamen Ruhetag in einen Gesetzesvorschlag für eine neue EU-Richtlinie zum Recht auf Ruhezeiten und faire Telearbeit aufzunehmen. Diese Anforderung ist bereits in Bezug auf wöchentliche Ruhezeiten in Artikel 2(5) der Europäischen Sozialcharta des Europarates festgelegt.

Ausnahmen sollten nur für wesentliche Bereiche wie Notdienste, Feuerwehr, Gesundheitswesen, Verkehr, Energie und Sicherheit, bei angemessener Entschädigung und alternativen Ruhezeiten, gelten.

Die Allianz für den freien Sonntag Österreich („Sonntagsallianz“) setzt sich seit ihrer Gründung 2001 für den Schutz des freien Sonntags vor schleichender Aushöhlung durch Wirtschaft und Politik ein.
Der Allianz Österreich - mit ihren neun Bundesländer-Allianzen - gehören über 50 Mitgliedsorganisationen aus Zivilgesellschaft, Kirchen, Gewerkschaften an und ist Teil der European Sunday Alliance.

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Telefon: 0316 8041-395
kab@graz-seckau.at

Links:
KAB Österreich
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